Da tobt sie wieder, die Schlacht zwischen "den Verlegern" und "dem Internet". Jüngstes Bild, das wir durch diesen Frame betrachten, ist die Debatte um das am Wochenende von der Koalition als Ziel beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Netz, insbesondere bei Suchmaschinen und News-Aggregatoren.
Keine Angst, ich erzähl' euch die ganze Nummer jetzt nicht noch mal, ich möchte nur ein paar Anmerkungen los werden.
Wer argumentiert, sollte bitte mit Fakten korrekt umgehen.
Wer sich schon beschwert, dass Google mit seinen Inhalten ja ein Werbeumfeld schaffe und Geld verdiene, soll mir dann bitte nicht die ganze Zeit von Google News reden. Da gibt es in Deutschland keine Werbeflächen, zefix.
Grauenhaft, wie hier alles mit Werbeflächen zugepflastert ist, nicht wahr?
Zugegebenermaßen ist das wohl auch deshalb so, weil Google auf entsprechende Diskussionen mit deutschen Verlagen keine Lust verspürte. Das verändert aber den Ist-Stand nicht.
Ist der Küchenzuruf jetzt kompletter Inhalt des Qualitätsjournalimus?
Ein Argument dafür, dass Google für das Traffic-Beschaffen zahlen soll, besteht ja darin, dass viele Nutzer gar nicht die Treffer klickten, sondern bereits aus dem kleinen zweizeiligen Snippet alles erführen, was sie wissen wollen. So das stimmt, frage ich mich allerdings, warum alle Online-Artikel trotzdem länger als zwei Sätze sind. Soll heißen: Der Wert und Inhalt eines Artikels sollte in mehr bestehen als zwei kleinen factoids, die in zwei Zeilen passen.
Breitere Argumentation
Kleiner Hinweis auch für diejenigen, die sich vehement dagegen verwehren, dass das LSR eine Lex Google sei: das würde deutlich an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn in der Diskussion nicht immer nur Google (oder, noch besser, Google News) als Beispiel bemüht werden würde. Google ist das politisch leichteste, aber nicht inhaltlich logischste Ziel. Ohnehin hören Zyniker ja bei "Das Leistungsschutzrecht ist keine Lex Google" den unausgesprochenen Halbsatz "wir wollen auch die Blogs und Aggregatoren töten" mit.
(Fairerweise muss man anmerken: Die Medien berufen sich ja nur auf den eigenen Alltag, wenn sie Geld für das Aufgreifen ihrer Artikel fordern. Für die dpa-Artikel, die sie alle 1 zu 1 veröffentlichen, zahlen sie schließlich auch.)
Ich finde es bedauerlich, dass auch dieses Thema wieder die Dualität bedient, die wir eigentlich längst hinter uns hätten lassen sollen - also das eingangs genannte Konfliktfeld zwischen "den Verlegern" und "dem Internet". Bedauerlich auch deshalb, weil es Schreihälsen und Polemikern auf beiden Seiten wieder feinstens neue Munition liefert. Und offen gesagt hängen mir Beschwerden über 'klauende Onliner und ihre vermaledeite Gratiskultur' genauso zum Hals raus wie pseudorebellisches Posieren gegen 'die Content-Mafia, die ja keiner mehr braucht'. Wir hätten das schon längst hinter uns lassen können und müssen.
Als Journalist muss ich sagen: Ja, es ist nicht in Ordnung, wenn Inhalte 1 zu 1 geklaut werden und sich jemand anderes daran bereichert. Das würde ich allerdings weder Google noch Bloggern vorwerfen, die korrekt zitieren und nach Möglichkeit verlinken. Das erweitert nur den Gesprächskreis oder die Reichweite. Dagegen kann ich gar nichts haben. Angebote, die routiniert komplett oder flächig Inhalte übernehmen, sind anders zu beurteilen. Dagegen lässt sich aber auch jetzt schon vorgehen.
So, wie die Debatte aktuell verläuft, müssen sich Verlage schlicht den Vorwurf anhören, dass es ihnen eher um die Erschließung einer zusätzlichen Einnahmequelle (Googles Konten sind ja gut gefüllt) geht, mit der fehlende eigene Innovation kompensiert werden soll. Denn wirklich überzeugen kann die inhaltliche Argumentation nicht. Besser als Spiegelfechtereien wären Lösungen, die uns allen weiterhelfen.
Kleine Leseliste zum Thema Leistungsschutzrecht:
Zeit Online - Bundesregierung erspart Verlegern Innovation
Süddeutsche.de - Grundeinkommen für Verleger
Kaffee bei mir - Die Verleger bekommen das ersehnte Leistungsschutzrecht
Presseschauder - Koalitionsausschuss beschließt Eckpunkte des Leistungsschutzrechts
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