Okay, diese Überschrift ist reißerisch zugespitzt. Aber ich musste gerade trotzdem erst ungläubig schauen und dann lachen.
Über die Pressemitteilung der VG Media, mit der sie der FAZ, aber eigentlich auch dem Bundeskartellamt widerspricht. Denn die VG Media verkündet unter ihrem Briefkopf:
"Das Bundeskartellamt prüft die Einleitung eines Verfahrens von Amts wegen gegen Google"
Gefolgt von:
"Die VG Media weist die sachlich unzureichende Darstellung und Bewertung der Antwort des Bundeskartellamts an die VG Media vom 11. August 2014 durch FAZ.net zurück."
Damit meint die VG Media den FAZ-Artikel "Verleger blitzen beim Kartellamt ab", der die Zurückweisung der Beschwerde der VG Media gegen Google vor dem Bundeskartellamt zum Gegenstand hat. Das Scheitern ihrer Beschwerde, die über den Hebel "Mißbrauch der Marktstellung" dem Leistungsschutzrecht als Geldquelle den Weg ebnen sollte.
Die FAZ hält dazu aus einem Schreiben des Bundeskartellamts fest, dass die Behörde die Beschwerde für "nicht schlüssig und nicht substantiiert" hält.
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Vom Versuch, die Ohrfeige vom Kartellamt in Beifallklatschen umzudeuten. Bild: Ute Mulder / pixelio.de |
Die VG Media reagiert auf ebendiesen Artikel (der inzwischen auch eine VG-Media-Passage enthält) äußerst verschnupft und stellt in der eigenen Pressemitteilung fest: