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Montag, 25. August 2014

Wirre Spin Doctors Oder VG Media erkennt Ablehnung ihrer Kartellbeschwerde nicht an

Okay, diese Überschrift ist reißerisch zugespitzt. Aber ich musste gerade trotzdem erst ungläubig schauen und dann lachen.

Über die Pressemitteilung der VG Media, mit der sie der FAZ, aber eigentlich auch dem Bundeskartellamt widerspricht. Denn die VG Media verkündet unter ihrem Briefkopf:

"Das Bundeskartellamt prüft die Einleitung eines Verfahrens von Amts wegen gegen Google"

Gefolgt von:
"Die VG Media weist die sachlich unzureichende Darstellung und Bewertung der Antwort des Bundeskartellamts an die VG Media vom 11. August 2014 durch FAZ.net zurück."
Damit meint die VG Media den FAZ-Artikel "Verleger blitzen beim Kartellamt ab", der die Zurückweisung der Beschwerde der VG Media gegen Google vor dem Bundeskartellamt zum Gegenstand hat. Das Scheitern ihrer Beschwerde, die über den Hebel "Mißbrauch der Marktstellung" dem Leistungsschutzrecht als Geldquelle den Weg ebnen sollte.
 
Die FAZ hält dazu aus einem Schreiben des Bundeskartellamts fest, dass die Behörde die Beschwerde für "nicht schlüssig und nicht substantiiert" hält.

Vom Versuch, die Ohrfeige vom Kartellamt in Beifallklatschen umzudeuten. Bild: Ute Mulder  / pixelio.de

Die VG Media reagiert auf ebendiesen Artikel (der inzwischen auch eine VG-Media-Passage enthält) äußerst verschnupft und stellt in der eigenen Pressemitteilung fest:

Sonntag, 2. Dezember 2012

Querverweis - "Google, die Verlage und die Halbwahrheiten"

Zum Start von Googles Anti-LSR-Kampagne habe vergangene Woche auch ich einen Kommentar geschrieben. Auf W&V Online geht es um Google, die Verlage und den Kampf der Halbwahrheiten

"Verteidige Dein Netz": Im Streit um ein Leistungsschutzrecht (LSR) geht Google jetzt selbst in die Kommunikationsoffensive, startet eine breit angelegte Kampagne, um die Internetnutzer gegen das Gesetzesvorhaben zu aktivieren. Und erzählt dabei genauso viele Halbwahrheiten, Grobkörnigkeiten und schlichtweg Unzutreffendes wie vorher die Verlage."

Nach dem, was ich seit diesem Zeitpunkt von einigen schon wieder an Unfug lesen musste, lässt sich das "vorher" getrost streichen. Denn die Schlammschlacht ging so weiter. Und wir müssen das Schmierentheater wohl auch noch eine Weile ertragen.

Dabei ist es bei weitem nicht so, dass Google und die Verlage die einzigen wären, die bei diesem Thema Halbwahrheiten, Polemik und Unzutreffendes für sich gepachtet hätten. Nach Durchsicht des Bundestagsprotokolls zur LSR-Lesung am vergangenen Donnerstag möchte ich bitte vor der Leistung dieser Politiker geschützt werden. Was sich auf alle Fraktionen bezieht. Der Wahnwitz beginnt auf Seite 187. Und Herr Heveling (ja, von dem kennen wir das schon) kann sich nur deshalb klar an der Spitze des Unfug-Rankings platzieren, weil er den größten Teil seiner Redezeit über Finanzmärkte gesprochen hat.



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Ein paar Gedanken zum Leistungsschutzrecht

Dienstag, 9. Oktober 2012

Warum die Petition gegen das Leistungssschutzrecht gegen die Wand fährt

Gegen das (zu Recht) harsch kritisierte Leistungsschutzrecht läuft aktuell eine Petition beim Bundestag. Der ein oder andere wird das spätestens durch die hektischen Aufrufe zum Unterzeichnen seitens Digitalos in seinen Social-Media-Timelines mitbekommen haben. Denn die Petition ist weit von der Anzahl notwendiger Unterschriften entfernt. 

Aus Gründen. 

Der wesentlichste: Wäre die Petition nicht so dämlich und unnötig aggressiv formuliert, dann könnte das anders aussehen. Statt sachliche Kritik anzubringen, kotzt sie sich nämlich über die bösen Verlage aus, schwurbelt pseudojuristisch herum, erklärt ihren Gegenstand nicht verständlich.

Der blödsinnige Tonfall ist der Grund, aus dem Menschen wie ich nicht unterzeichnen. (Meine Haltung zum LSR habe ich hier, hier oder hier festgehalten.) Stammtisch-Gegröle unterschreibe ich nicht. Selbst wenn es sich gegen etwas wendet, das zu Recht kritisiert wird. Da hilft auch kein Argumentieren, dass es ja aber um die Sache gehe und die ja richtig sei. Ich setze meinen Namen nicht unter Texte, hinter denen ich nicht stehen kann.

In dieser Form leistet die Petition den LSR-Kritikern einen Bärendienst. 

Denn sie rückt diese gleich in mehrerer Hinsicht in unvorteilhaftes Licht: Sie bestätigt Klischees über fehlende Diskussionskultur im Netz durch ihre dämliche Formulierung. Sie lässt aufgrund der geringen Zahl von Unterstützern das LSR weitaus unproblematischer erscheinen, als es ist. Und sie lässt Kritik aus dem Netz als das Bellen lauter Köter erscheinen, die dann doch nicht beißen. 

Ganz nach dem Motto, dass das Zetern und Jammern für viele wieder wohlfeil war, die Bereitschaft, mitzuwirken, aber jenseits von Like-Klicks oder kurzen Kommentaren aufhört. Dass das Thema außerhalb dessen, was Netzgemeinde genannt wird, keine Sau interessiert. 

Das mag sogar mehr Körnchen Wahrheit enthalten, als einigen lieb ist. Es wird aber dem Thema absolut nicht gerecht. Und es kann auch die der Argumentation fähigen Kritiker imagetechnisch mittreffen.

Das Scheitern der Petition, es liegt nicht (wie Zeit Online philosophiert) daran, dass der Begriff Leistungsschutzrecht ja so viel positiver klinge als Netzsperren. Oder an Berührungsängsten mit der Piratenpartei und ihren Akteuren.

Es liegt an dem grottenschlechten Text der Petition.

Glückwunsch: Hätten die Verlage das inszenieren wollen, es hätte ihnen nicht besser glücken können.


Montag, 2. Juli 2012

Leistungspflicht statt Leistungsschutzrecht: Was Verlage eigentlich tun sollten


Fangen wir mit dem No-Brainer an: Die Medienbranche, insbesondere die Verlagshäuser, befindet sich mitten in einem Umbruchprozess. Wenn es allerdings um Konzepte geht, wie sie den digitalen Umbruch meistern und Online (wie auch Offline) geschäftlich erfolgreicher sein und mehr Umsatz erzielen können, ist die momentan auffälligste Idee das schwer umstrittene Leistungsschutzrecht. Garniert mit "Paid Content kommt ganz sicher"-Bekenntnissen.

Dabei wäre Hirnschmalz und Energie in die Weiterentwicklung von Projekten und Strukturen besser investiert. So könnte sich die Branche selbst helfen, statt offensiv dieses Konstrukt zu verfolgen, das ein wenig so wirkt, als hätten Manager irgendwo Jeff Jarvis’ Begriff Link Economy aufgeschnappt und gnadenlos falsch verstanden (Mit für Links zahlen hat das nämlich nichts zu tun.).

Von wegen alternativlos. Ein paar Vorschläge anbei.
Wie im Text zu Leistungsschutzrecht: Nicht Füllhorn für Verlage, sondern Büchse der Pandora (Langer LSR-Rant ist lang) schon angekündigt, im folgenden einige Zeilen dazu, worin Verlage ihre Zeit und Energie mit mehr Gewinn stecken könnten.

Mittwoch, 20. Juni 2012

Leistungsschutzrecht: Nicht Füllhorn für Verlage, sondern Büchse der Pandora

Da ist er nun, der Entwurf für das sagenumwobene Leistungsschutzrecht (LSR), die Hoffnung der Verleger. Sein Bekanntwerden letzte Woche löste eine Welle der Entrüstung und des Entsetzens im Netz aus. Bei allem gewollten Hype dabei - die Kritiker haben recht. Der Entwurf in seiner jetzigen Form wird kein Füllhorn für Verlage, aus dem sich Geld über sie ergiesst, sondern die Büchse der Pandora für die Internetriesen, Nutzer und ja, auch die Medienhäuser selbst.

Alternativlos? Nein, den Gegnern fallen sicher einige Ideen anstelle dieses LSRs ein.

Selbst für das Justizministerium und die Bundesregierung kann das noch richtig unangenehm werden aufgrund der vielen strittigen Punkte. Dabei versucht doch der Referentenentwurf klar, den Vorwurf abzuwehren, dass das LSR ein Betreuungsgeld für überalterte Geschäftsmodelle sei:
"Die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts darf jedoch nicht als ein gesetzgeberischer Schutz von alten, überholten Geschäftsmodellen missverstanden werden. Das neue Leistungsschutzrecht kann und soll kein Korrektiv für Strukturveränderungen des Marktes sein, auf die Presseverleger vor allem mit neuen Angeboten reagieren müssen."

Nützt nur nichts, auch wenn sich bislang der Aufschrei nicht auf den Kampfruf "Papier-Prämie" konzentriert. Es geht ja auch viel mehr um die Online-Inhalte von Medien - oder besser, um jegliche Art von Inhalten, die Presseverleger herstellen und die dann online veröffentlicht werden.